Verbotene Planzen

Verbotene Planzen

Auf Grund ihrer starken, nicht beherrschbaren Wuchskraft und ihres hohen Ausbreitungspotentials ist es nicht gestattet folgende Pflanzengattungen und -arten in der Kleingartenanlage zu kultivieren. Wildwuchs dieser Gattungen und Arten ist umgehend zu entfernen.

  • Bambusgewächse (Bambusoideae),
  • Chinaschilf (Miscanthus),
  • Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba),
  • Staudenknöterich (Fallopia japonica, F. sachalinensis, F. x bohemica),
  • Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica),
  • Kanadische- und Riesengoldrute (Solidago canadensis und gigantea)

Krankheitsübertragende Pflanzen

Feuerbrand
Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Kernobstkrankheiten. Daher dürfen die hochanfälligen Wirtspflanzen dieser Krankheit, welche keinen kleingärtnerischen Nutzen haben, nicht in kleingartenanlagen kultiviert werden.
Verbotene Gattungen sind: Glanzmispel (Photinia), Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha).


Birnengitterrost
Wacholder (Juniperus) ist Hauptwirt des Birnengitterrostes. Daher sind alle Wacholderarten der Gattung „Juniperus“ in der gesamten Kleingartenanlage inklusive der Gemeinschaftsflächen verboten.

Johannisbeersäulenrost
Als Winterwirt sind 5-nadlige Kiefernarten der Überträger für den Johannisbeersäulenrost an Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere. Zum Beispiel: Weymuthskiefer (Pinus strobus), Westliche Weymuthskiefer (Pinus monticola) oder Tränenkiefer (Pinus wallichiana).
Sie dürfen deshalb auch nicht auf Gemeinschaftsflächen gepflanzt oder kultiviert werden.
Durch seine negative Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Allergien, Asthma) ist es untersagt das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) in der KGA zu kultivieren. Vorhandene Exemplare sind umgehend zu entfernen.